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Geld und Recht Auftrittsvertrag

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Auftrittsvertrag   Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen: ...............................................................   nachfolgend Veranstalter genannt,   und dem Musiker /der Musikgruppe: ...............................................................   nachfolgend Künstler genannt.   Es gelten folgende Vereinbarungen:   1. Datum der Veranstaltung: ...............................   Spielbeginn: ...... Uhr Aufbaubeginn (mind. .... Std. vor Einlaß) Mindestdauer: ....Stunden,   Publikumseinlaß: ............... Uhr (falls weitere Gruppen an der Veranstaltung teilnehmen, befindet sich ein Zeitplan mit Namen, Reihenfolge, Spieldauer, Aufbau- und Auftrittszeiten in der Anlage)   2.Ort der Veranstaltung (Name der Lokalität / Postalische Anschrift):    ..........................................................................................................................................     3.Künstlergage (incl. gesetzl. MwSt.):DM ............................   Darüber hinaus wird folgende Beteiligung des Künstlers an den Eintrittseinnahmen vereinbart: ......... % bei einem Eintrittspreis von DM ......... pro Person. Es gelten folgende Ermäßigungen ................................................................................................................ Der Künstler verzichtet auf seine Beteiligung zugunsten des Veranstalters, wenn die Gesamteintrittseinnahmen  DM .................. nicht übersteigen.   Zusätzlich erhält der Künstler eine Summe von DM ........... als Aufwandspauschale auch dann, wenn dieser Betrag durch die Eintrittseinnahmen nicht eingenommen werden konnte.   Der Veranstalter leistet eine Vorauszahlung auf die Gage in Höhe von DM ............  bis zum ................. auf untenstehendes Bankkonto / in bar, die Restgage wird innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Veranstaltung, bei der der Künstler auftritt, fällig.   Der Veranstalter zahlt die Gesamtgage ohne Abzug bar am Veranstaltungsabend an den Künstler.   Die Reise- und Unterbringungskosten in Höhe von DM .............. trägt der Veranstalter / der Künstler. Sie werden zusammen mit der Gage fällig.   4.Der Künstler liefert dem Veranstalter auf eigene Kosten (zum Preis von DM ........ *) ...... Stk.   Plakate, sowie (zum Preis von DM .......... *) Pressematerial in .......facher Ausfertigung, sowie (zum Preis von DM ..........*) ......... Stk. Flyer. Der Veranstalter beschafft / erstellt auf eigene Kosten o.g. Plakate, Pressematerial und Flyer. Der jeweils Nichtbeschaffende erklärt sich mit der vom Beschaffenden gewählten Form und dem Inhalt einverstanden. Das Plakatkleben und Verteilen des Werbematerials übernimmt der Veranstalter / der Künstler / beide zu gleichen Teilen.   5.Bühnenbeschreibung: Bühnenmaße: Breite: ........... m, Tiefe: ........... m , Höhe bis zur Saaldecke: ........... m Saalmaße: Breite: ...............m, Länge: ............... m, .Höhe: .................. m. Besonderheiten des Saales (Notausgänge, usw.):   Beschreibung der Lichtanlage:   ...................................................................................................................................   Beschreibung der P.A. / Monitor-Anlage:   ..................................................................................................................................... 6.Eine Ausfertigung dieses Vertrages wird bis zum ............... an folgende Adresse gesendet (ein unterzeichnetes Exemplar wird dann umgehend zurückgesandt):.............................................................................................................................................. Der Vertrag wurde heute von beiden Parteien unterzeichnet, wobei Veranstalter und Künstler jeweils ein Original erhalten haben.   7.Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe von DM ............ festgesetzt.       8.Die Unterzeichnenden erkennen mit der Unterschrift die umseitigen allgemeinen Vertragsbedingungen an und bestätigen, voll geschäftsfähig und unterzeichnungsbefugt zu sein. Nicht zutreffendes ist zu Streichen. Änderungen bedürfen der Schriftform.   9.Sonstige Vereinbarungen / Abweichungen:     ................................................................................   ................................................................................ 10.Stellt sich eine Vertragsbestandteil als unzulässig oder undurchführbar heraus, berührt das die anderen Vertragsbestandteile nicht. Es gilt das als vereinbart, welches dem Beabsichtigtem am Nähesten kommt.         Allgemeine Vertragsbedingungen     1.Kommt der Veranstalter mit seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung in Verzug, kann der Künstler den Vertrag fristlos kündigen. Da es sich in diesem Fall um eine Vertragsverletzung des Veranstalters handelt, ist die vereinbarte Konventionalstrafe (zusätzlich zur Gage) fällig.   2.Der Künstler führt alle im Zusammenhang mit der Gage und den Einnahmen anfallenden Steuern selbst an das Finanzamt ab.   3.Der Veranstalter sorgt für alle nötigen behördlichen Genehmigungen sowie, falls erforderlich, Einreisepapiere und Arbeitsgenehmigungen (bei Auslandsauftritten) etc.   4.Der Künstler ist in der Darbietung und Gestaltung seines Programmes frei und trägt dafür allein die Verantwortung. Er unterliegt keinen künstlerischen Weisungen seitens des Veranstalters. Auf Wunsch erhält der Veranstalter eine Setlist. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Künstlers darf weder das Konzert, noch Proben und Soundcheck in Bild und / oder Ton festgehalten werden.   5.Anfallende Gebühren für urheberrechtlich geschützte Werke (Wort und Musik) trägt der Veranstalter. Er verpflichtet sich zugleich, die Veranstaltung der GEMA zu melden, sofern es sich nicht ausschließlich um die Aufführung GEMA-freier Werke handelt.   6.Kann dieser Vertrag infolge höherer Gewalt oder im Krankheitsfall eines Künstlers (der Künstler verpflichtet sich, Erkrankungen durch ein ärtztliches Attest unverzüglich nachzuweisen, eine Unterlassung zieht die vereinbarte Konventionalstrafe nach sich) nicht erfüllt werden, hat der Veranstalter das Recht, zu gleichen Vertragsbedingungen innerhalb von drei Monaten nach dem ursprüngllich festgelegtem Termin eine Ersatzveranstaltung mit dem Künstler durchzuführen.   7.Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veran- staltung trägt der Veranstalter. Er versichert, daß dem Auftritt keine behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften und Auflagen entgegenstehen, bzw. diese erfüllt sind.   8.Der Veranstalter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die dem Künstler oder seinen Mitarbeitern, bzw. dem technischen Equipment während des Auftrittes (inklusive Auf- und Abbau) zustoßen, sofern das Verschulden beim Veranstalter liegt, was der Künstler nachzuweisen hat.   9.Der Künstler kann die Aufführung abbrechen, wenn die Darbietung behindert wird oder der Künstler, einschließlich seiner Mitarbeiter und seines Equipments, Schaden erleidet, sofern er dies nicht selbst zu verantworten hat.   10.Schäden, die der Künstler verursacht, sind innerhalb von drei Tagen schriftlich dem Künstler anzuzeigen, um Ansprüche geltend machen zu können.   11.Der Veranstalter garantiert optimale Werbung für die Veranstaltung.   12.Der Veranstalter sorgt für ausreichende Bewirtung des Künstlers. Näheres ist unter "sonstiges" festzulegen.   13.Beide Vertragspartner erklären, daß keine mündlichen Vereinbarungen getroffen wurden.   14.Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über alle Vereinbarungen, insbesondere die Höhe der Gage. Ein nachweislicher Verstoß zieht die vereinbarte Konventionalstrafe nach sich.   15.In der Mitte des Saales ist ausreichend Platz für ein Mischpult freizuhalten (in kleineren Lokalitäten geregelt unter gesonderte Vereinbarung).   16.Direkt an der Bühne müssen Anschlußmöglichkeiten für mindestens 2 x 16 Amp. 220 Volt zur Verfügung stehen.   17.Der Veranstalter sorgt für eine ordnungsgemäße Sicherung der Bühne und der Musiker. Bei Open-Air-Veranstaltungen und bei Veranstaltungen in Zelten und offenen Hallen muß eine regengeschützte Überdachung, die auch von der Seite her vor Nässe schützt, vorhanden sein.   18.Der Veranstalter versichert, daß die elektrische Anlage des Auftrittsortes den neuesten Anforderungen des VDE entspricht. Bei Nichtbeachtung dieses Punktes trägt er gegebenenfalls alle Folgen der sich daraus ergebenen Schäden.   19.Bei Tod einer der Vertragspartner wird dieser Vertrag und alle daraus hervorgehenden Ansprüche gegenstandslos / gilt bei Uneinigkeit der Entscheidung einer Schiedsstelle als anerkannt.       (Ort, Datum, Unterschrift / Stempel Veranstalter)(Ort, Datum, Unterschrift / Künstler)     Bankverbindung Künstler:           Ktnr. BLZ Bank   Der Künstler erklärt sich mit einem Mitschnitt des Auftrittes, der Proben, usw. einverstanden.                (Unterschrift)           Quittung für den Gagenerhalt in bar durch den Künstler:     Datum:Vorauszahlung in Höhe vonUnterschrift   DatumRestgage in Höhe vonUnterschrift   DatumKomplettgage in Höhe vonUnterschrift       Ist der Vertragspartner “Künstler” eine Gruppe, so gehören dieser folgende Personen an:

GEMA
Steuern
Üben zu Hause
Auftrittsvertrag
Manager-Vertrag
Gage und Provisionen
Musik verkaufen
Künstlersozialkasse
Rentenversicherung
Auftritt
Nebenjobs