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Geld und Recht | Rentenversicherung |
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Urheberrecht | Als Künstler (oder Publizisten) habt ihr die Wahl; ihr könnt euch herkömmlich in der Deutschen Rentenversicherung (RV) versichern oder auch über die Künstlersozialkasse (KSK). Über die Rentenversicherung kann man geteilter Meinung sein. Wer glaubt, daß das eine gute Sache ist und daß er im Alter tatsächlich eine ausreichende Rente aufgrund seiner brav geleisteten Einzahlungen in die RV bekommt, der wende sich einfach an die RV und teile ihr mit, was er so tut. Wenn es irgendwie möglich ist, nimmt die RV eure Zahlungen gern entgegen. Dasselbe gilt für die KSK, sofern ihr dort als Künstler anerkannt werdet. Bei der RV gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Versicherung: zum einen die "freiwillige Versicherung" und zum anderen die "Pflichtversicherung". Der Unterschied besteht darin, dass bei der freiwilligen Versicherung die Höhe des Beitrages selbst bestimmt werden kann, während bei der wählbaren Pflichtversicherung sich die Beiträge wie bei einem Arbeitnehmer nach dem tatsächlichen Verdienst errechnen. Wer aber lieber nicht sein Geld in die RV einzahlen möchte, weil er eben nicht glaubt, daß er später eine Rente bekommt (oder diese genauso hoch sein wird wie der Sozialmindestsatz), der lese hier weiter: Künstler und Publizisten sind per Gesetz pflichtversichert. Es gibt allerdings viele undurchschaubare und auch oft nicht logisch nachvollziehbare Sonderregelungen. So wurde z.B. für Lehrer, Erzieher und Selbstständige im Pflegebereich eine Sonderregelung eingeführt. Für diese Selbstständigen entfällt die Versicherungspflicht, sobald sie einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder Auszubildenden einstellen. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers muss in Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Wer die Hilfskraft allerdings als geringfügig Beschäftigte, also unter 400 Euro, einstellt, für den bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Es sei denn, er stellt mehrere geringfügig Beschäftigte ein. Während ein Logopäde nicht versicherungspflichtig ist, muß sich ein Physiotherapeut jedoch versichern - dabei arbeiten beide annähernd im gleichen Berufsfeld! Wer eine Ich-AG gegründet hat, ist rentenversicherungspflichtig. Wer alles versicherungspflichtig ist, steht übrigens im SGB IV- Gesetzliche Rentenversicherung - ERSTES KAPITEL §2 Selbständig Tätige. Bei den vielen gesetzlichen Regelungen solltet ihr trotzdem entweder eine der örtlichen Beratungsstellen aufsuchen oder euch telefonisch bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon erkundigen (Tel.-Nr.: 0800 1000 48002 Deutsche Rentenversicherung Nord ). Aber: trau - schau wem..., diese Berater müssen nicht automatisch recht haben; bevor ihr also etwas in Gang setzt, was euch regelmäßig viel Geld kostet, solltet ihr euch nocheinmal beim Fachrechtsanwalt beraten lassen und dann gegebenfalls gegen den Bescheid der RV schriftlich Widerspruch einlegen. Übrigens: entgegen der üblichen Behauptung der RV, daß bereits gezahlte Beiträge nicht "zurückholbar" sind, müssen diese Beiträge sehr wohl erstattet werden, sollte nachgewiesen werden, daß tatsächlich keine Rentenversicherungspflicht bestand (das entfällt natürlich bei einer freiwilligen Rentenversicherung!). Denn wer irrtümlich glaubt, er sei nicht versicherungspflichtig und keine Beiträge bezahlt, muss damit rechnen, nach einer Rentenprüfung durch die BFA (die prüfen wirklich!) nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Wenn das passiert, müßt ihr eventuell für viele Jahre die Rentenversicherung nachzahlen. Im Falle eines Falles sollte aber dann noch das Geld für eine Beratung beim Fachanwalt ( nicht der Wald- und Wiesenrechtsanwalt, der ist hier im Allgemeinen klar überfordert ) aufgebracht werden, der euch dann Rechtsicherheit gibt, ob ihr wirklich an die RV zahlen müßt oder nicht. Empfehlen kann ich dafür Herrn Rechtsanwalt Staak in Berlin. Ansonsten findet ihr einen Fachrechtsanwalt über die für euch zuständige Rechtsanwaltskammer (einfach googeln). |
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