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Geld und Recht | Üben zu Hause |
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Urheberrecht | Das Üben oder Musizieren (dazu gehören Instrumente und Gesang - nicht das Abspielen vom Band, CD, usw.) zu Hause zählt zur sogenannten Kunstausübung und darf somit in vielen Fällen auch durch das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) oder andere Verordnungen (zum Beispiel die Lärmverordnung) nicht automatisch eingeschränkt werden. Auch nicht in den gesetzlich geschützen Ruhezeiten, wenn die Musik lediglich vernommen werden kann. Erst bei einer erheblichen Belästigung der Nachbarn können Einschränkungen ausgesprochen werden. Wer also seinen 200-Watt-Amp zu Hause voll aufreißt und dann mit seinem Sound die Spatzen vom nächsten Baum bläst, braucht sich nicht wundern, wenn der liebe Nachbar recht zügig die Polizei alarmiert (und zwar nicht der Spatzen wegen...). Wer jedoch bei geschlossenen Fenstern in Zimmerlautstärke zu Hause übt, der hat das verfassungsgemäße Recht dazu. Hier einige Grundsätze: - Zwischen 22 und 7 Uhr darf grundsätzlich gar kein Lärm gemacht werden. Zwischen 20 und 22 Uhr sollte Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. - In manchen Bundesländern gibt es noch die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr, wo auch gar kein Lärm gemacht werden darf. - Bewohner einer stärker Lärmbelästigten Gegend (zum Beispiel neben einer Autobahn) können mit weniger Recht auf ihre Ruhe bestehen als Bewohner einer ruhigen Gegend. - Es müssen sich meist mindestens zwei Nachbarn erheblich gestört fühlen. - Wenn zur Nachtzeit ein Weiterschlafen der Nachbarn objektiv nicht möglich ist, liegt in dieser Zeit eine erhebliche Belästigung vor. - Mehreren Oberlandesgerichten zufolge darf täglich zwischen 2 und 4 Stunden auf einem Instrument geübt werden. Der Abwehranspruch aus §1004 BGB läßt eine zeitliche Begrenzung der Hausmusik jedoch zu. Am besten ist immer die direkte Einigung mit den Nachbarn. Hört euch in der nachbarlichen Wohnung einmal an, wie laut eure Musik dort zu hören ist und zeigt dem Nachbarn einmal in eurer Wohnung, wie leise es hier doch ist. Das kann für beide Parteien eine Überraschung sein! Man kann sich dann bestimmt einigen. Besonders freundlich ist es, wenn man VOR der ersten Übungsstunde mit den Nachbarn (denkt bei Wohnungen auch an die Nachbarn des Nebenaufganges - die wohnen direkt neben euch) spricht oder einen Aushang im Treppenhaus macht, wann man denn zum ersten Mal zu Üben gedenkt. Fordert die Nachbarn wirklich ausdrücklich auf, sich sofort bei euch zu melden, wenn es zu sehr stört. Mit Menschen, die Kleinkinder oder sehr alte oder pflegebedürftige oder Behinderte Menschen bei sich in der Wohnung haben, sollte unbedingt VORHER abgesprochen werden, welche Zeiten bei ihnen als "tabu" gelten, weil z.B. das Baby in dieser Zeit schläft oder ähnliches. Nichts ist schlimmer als ein Nachbar, dem ihr das Leben durch euer Üben zur Hölle macht, nur weil das Kind keinen Mittagsschlaf bekommt und dann den ganzen Tag kräht und unausstehlich ist. Ein solch genervter Mensch ist zu allem fähig, nur damit er endlich wieder seine Ruhe hat! Man muß mit einbeziehen, daß manche Leute absolute Stille schätzen, manche leise Entspannungsmusik, andere Schlager und wieder andere Heavy Metal oder Techno in möglichst hoher Lautstärke. Die Kunst liegt darin, einen Mittelweg zu finden für sich und alle (!) sich gestört fühlende Nachbarn. Wer sich freundlich bemüht, Rücksicht zu nehmen, hat sogar bei etwas griesgrämigen Menschen meist gute Karten. Klar, daß der gute Eindruck mit Kippe im Mund und Bierflasche in der Hand etwas gedrückt wird, nicht wahr..? Also überlegt ersteinmal, was dieser oder jener Nachbar wohl erwartet und stellt euch darauf ein, bevor ihr bei ihm klingelt. Ältere Leute sollte man nicht zur Tagesschauzeit stören oder um 12 Uhr beim Mittag (da essen die wirklich warm!) auch nicht - eine Familie mit Kleinkind freut sich nicht, wenn um 20.30 Uhr geklingelt wird, wenn der Zwerg nun gerade eingeschlafen ist und nun nach eurer Klingelattacke wieder hellwach durch den Flur quakt. Dieses "einfach mal mit den Nachbarn sprechen" ist eine Aufgabe, die wohl überlegt sein will! Hier wollt ihr etwas von denen - nämlich das ok für dauerndes Üben ohne Stress mit den Nachbarn, der Polizei oder noch schlimmeren Organisationen. Und ihr habt bei jedem Nachbarn nur einen einzigen Versuch. Und der muß klappen. Hat man trotz aller Mühe einen "Betonkopf" im Haus, der keine direkte Kommunikation mag und lieber die Polizei ruft - da hat man dann Pech gehabt und muß es eben durchkämpfen. Genau hier macht es sich dann bezahlt, wenn man genügend Nachbarn auf seiner Seite hat. Die werden bei den Ermittlungen befragt und sagen dann (hoffentlich) zu euren Gunsten aus. Das Ganze hat dann nur noch mit Symphatie zu tun, die ihr gesät habt. Wenn der Großteil der Nachbarn, insbesondere die, die direkt neben euer Wohnung wohnen, aussagen, daß das Musizieren NICHT stört, wird die Entscheidung voraussichtlich zu euren Gunsten ausfallen. Der Betonkopf wird euch dafür hassen. Na ja, man kann nie alle glücklich machen. Wenn dann doch die Polizei gerufen wurde und nun bei eich vor Ort ist, gilt folgendes: Ab wann eine Belästigung tatsächlich "erheblich" ist, liegt ersteinmal im Ermessensspielraum der Polizisten vor Ort; später kann dann durch das Ordnungsamt eventuell noch ermittelt oder eine Schallpegelmessung durchgeführt werden (eine solche Messung kann kostenpflichtig sein und eventuell von euch bezahlt werden müssen - es ist besser, es nicht soweit kommen zu lassen...). Der Entscheidung der Polizei vor Ort sollte man sich aber ersteinmal beugen, sonst nehmen sie beim zweiten Besuch das lärmproduzierende Equipment per Sicherstellung mit und man kann es sich dann am nächsten Tag von irgendeiner Polizeidienststelle wieder abholen. Dabei ist zu beachten: Polizisten behandeln euer Equipment nicht aüßerst vorsichtig und wenn ihr dann später Beschädigungen oder Defekte feststellt, könnt ihr nicht beweisen, daß diese Schäden durch die Polizei verursacht worden sind und ihr bleibt auf den Kosten dafür sitzen. Selbst wenn etwas im Nachhinein fehlen sollte - dann gibt es ein Ermittlungsverfahren, was später eingestellt wird und das fehlende Equipment bekommt ihr NICHT ersetzt. Also nocheinmal: egal, was er ersteinmal entscheidet, der Polizist hat ersteinmal auf jeden Fall recht! Polizisten sind auch nur Menschen und dankbar, wenn sie freundlich behandelt werden. Ein cooles "Ey, die blöden Bullen sind da!" ist nicht förderlich für eine wohlwollende Entscheidung von Seiten der Polizei. Ihr könnt natürlich gegen jede Entscheidung vorgehen. Wer das möchte, läßt sich die Dienstkarte des entscheidenden Polizisten geben und das Aktenzeichen des Vorganges. Ihr teilt dem Polizisten mit, daß ihr gegen diese Entscheidung vorgeht. Wenn in diesem Fall keine Lärmanzeige gegen euch geschrieben wird, schreibt die Polizei eben einen Tätigkeitsbericht (in Berlin ist das ein Vordruck 657) - laßt euch nicht erzählen, daß es kein Aktenzeichen gibt. In letzer Konsequenz besteht auf der Fertigung eines Tätigkeitsberichtes und der Herausgabe des Aktenzeichens. Mit Dienstkartennummer und Aktenzeichen beschwert ihr euch dann schriftlich (!) beim für euch zuständigen Ordnungsamt (beim Bezirksamt, Landratsamt oder ähnlich nachfragen) und erklärt, daß ihr leise Musik geübt habt und durch die polizeiliche Entscheidung zu Unrecht in euren Grundrechten eingeschränkt worden seid. Ihr fordert eine Überprüfung, da ihr auch in Zukunft zu Hause üben möchtet. Ab wann ist die Beeinträchtigung "erheblich"? Dem Amtgericht Siegburg zur Folge liegt zum Beispiel eine erhebliche Belästigung vor, wenn 50 Dezibel überschritten werden und die Musik beim Nachbarn unzumutbar deutlich zu vernehmen ist. Hier darf sogar bis 21.30 Uhr geübt werden. Woanders gilt wiederum anderes. Es gelten immer die Umstände des Einzelfalles, was bedeutet, daß jeder Fall einzeln geprüft und entschieden wird. Demzufolge kann einunddieselbe Sache bei euch verboten sein und in der Wohnung über euch eventuell erlaubt sein. Das mag etwas wirr klingen, aber das ist Deutschland und sein wirr anmutendes Rechtssystem, indem gleichgelagerte Fälle unterschiedlich abgeurteilt werden können. Schon allein aus diesem Grund ist es immer vorzuziehen, sich ohne Polizei, Gericht oder sonstiger Amtsbeteiligung im Guten mit den Nachbarn zu einigen. Ist ersteinmal ein Urteil zu euren Ungunsten gefällt, könnt ihr zwar den weiteren Weg durch die Instanzen gehen und das nächsthöhere Gericht anrufen - meist wird jedoch das erste Urteil bestätigt (die Gerichte sind auch überlastet und froh, den Schreibtisch so schnell wie möglich leer zu bekommen). Außerdem sind Rechtsanwälte teuer und Gerichtskosten und Gebühren, sowie Kosten für Gutachten fallen auch noch eventuell an. Alles in allem eine unübersichtlich teure Angelegenheit mit immer ungewissen Ausgang. Meist lohnt der Aufwand nicht. Und habt ihr das Verfahren ersteinmal verloren, war es das mit dem Üben zu hause. Dann hilft nur noch eines: Wohnungswechsel und sich beim erneuten Versuch besser anstellen bzw. mehr Glück zu haben. Unzulässiger Lärm Nach §117 handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder den Umständen nach vermeidbaren Außmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines Anderen zu schädigen. Im Ergebnis darf also innerhalb bestimmter Zeiten regelmäßig zu Hause geübt werden, wenn es nicht zu laut ist und dadurch auch nicht Andere über Gebühr gestört werden. Zuguterletzt gibt es ja für die meisten Instrumente auch die Möglichkeit, mit Kopfhörer zu üben. Ok, klassische Blas- und Saiteninstrumente fallen aus dieser Option heraus. Für Schlagzeuger gibt es Dämpfungspads für akustische Sets oder aber elektrische Schlagzeuge. Wer als Drummer nur wenig Geld zur Verfügung hat, der findet unter Reperaturen und Bauen Hilfe. Letztendlich gibt es noch die Möglichkeit des Baus einer Schalldichten Kabine in die eigene Wohnung. Achtung Drummer: eine solche Kabine reicht für eine akustische Basedrum NICHT aus. Diese wird immer "durchschlagen" und der ganze Aufwand war für umsonst. Für alle anderen, insbesondere für Instrumente ohne starken Bass, sind die Kabinen geeignet. Die Anschaffung ist recht kostenintensiv. Ein Eigenbau nur bedingt möglich. Bald werdet ihr eine Bauanleitung unter Reperaturen und Bauen finden. Adressen von professionellen Proberäumen findet ihr unter Übungsräume. |
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