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Geld und Recht | Gage und Provisionen |
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Urheberrecht | Ein Gig ohne Bezahlung sollte wirklich die Ausnahme sein und niemand sollte im Interesse aller Bands auch noch dafür zahlen, daß er - wo auch immer (!) - auftreten darf. Einige werden jetzt verwundert gucken, aber das gibt es tatsächlich (zum Beispiel bei emergenza). Solange im Rahmen auch einmal ohne Gage gespielt wird, ist das ja noch hinzunehmen (auf der fete de la musique spielen z.B. ein mal im Jahr in Berlin unzählige Bands kostenlos). Aber es etabliert sich eine Scene, die davon lebt, von der immer größer werdenden Anzahl von Bands Geld abzuzweigen. Es wäre aber schade, wenn der Gratisgig die Regel wird oder wir gar komplett amerikanische Verhältnisse bekommen würden; dort sind (für die Bands) kostenpflichtige Auftritte längst nichts Außergewöhnliches mehr. Als ich noch Konzerte mit mehreren Bands hintereinander organisiert hatte (z.B. Bunkernacht), kamen immer wieder Anfragen von Lädenbesitzern, die gern Livemusik in Ihren Läden haben wollten, allerdings ohne dafür zahlen zu wollen. Ich habe solche Leute immer geblockt, denn als Musiker hat man genug Arbeit und Kosten, die eine Bezahlung der Livemusik rechtfertigen! Das dümmste Argument dieser Leute ist, daß die Musiker ja durch den Auftritt den Ruhm und die Eigenwerbung haben. Auch bei Kleinstauftritten (zum Beispiel in Kneipen) sollte es eine Gage geben. Üblich ist es auch, daß die Band anstatt einer Festgage den Eintritt entweder komplett oder wenigstens 70% davon bekommt. Die Bezahlung erhaltet ihr in aller Regel nach dem Gig. Freigetränke für die Band im "übersichtlichen" Umfang sollten auf jeden Fall drin sein. Wer sich auf Kosten des Veranstalters einmal billig vollaufen läßt, hat sich damit mit Sicherheit keinen Gefallen getan, weil das eine Mal auch das letzte Mal gewesen sein wird. Auch das "Getränkebesorgen" für Freunde sollte tabu sein. Bei besser bezahlten Gigs auf Feiern, Einkaufszentreneröffnungen und ähnlichem ist es üblich, daß das Geld später nach dem Auftritt auf ein Konto überwiesen wird. In aller Regel erhaltet Ihr in diesen Fällen einen Gastspielvertrag, in dem alles (vor allem die Bezahlung) geregelt ist. Darin sollte ein Ansprechpartner für euch enthalten sein, und zwar mit Telefonnummer. Nur so ist sichergestellt, daß ihr Probleme während des Auftrittes schnell lösen könnt. Außerdem wird die Erreichbarkeit des Verantwortlichen nocheinmal sehr wichtig, wenn der Geldeingang einmal auf sich warten läßt. So nach 4 bis 6 Wochen spätestens sollte die Gage komplett überwiesen worden sein. Die Gage setzt sich zusammen aus der Nettogage für den Künstler + Anfahrtkosten + ggf. Provisionen für Agenturen, usw. Die Provision beträgt im allgemeinen 15% der Gesamtsumme und wird nie nur auf die Gage aufgeschlagen, da ja dann der Prozentsatz nicht mehr stimmen würde. Außerdem gehören die Übernachtungskosten und, nicht zu vergessen, die Steuern dazu. Das Finanzamt versteuert den Gesamtbetrag, also wird die Gage nicht etwa geteilt in Gage und Anfahrtkosten o.ä. Abgesehen davon kann der Künstler natürlich trotzdem die Gagennebenkosten steuerlich als Ausgaben geltend machen. Man sollte bei Anfragen / Abschlüssen - ob mit oder ohne Provisionskosten - immer die gleiche Grundgage verlangen. So wird verhindert, daß ein Veranstalter irgendwann verschieden hohe Gagenforderungen von einunddemselben Künstler vorliegen hat oder verschiedene Veranstalter verschieden hohe Gagenforderungen bekommen. Ein Abweichen davon aufgrund von Spielzeiten, Equipmentaufwand, -mitbenutzung durch Dritte, u.ä. bleibt davon natürlich unberührt. |
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