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Geld und Recht | Künstlersozialkasse |
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Urheberrecht | Die Künstlersozialkasse (KSK) finanziert sich zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 20 Prozent durch den Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Die Abgabehöhe lag 2007 bei 5,1 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahre 2003 waren nur 3,8 Prozent fällig. Also auch hier ist eine steigende Tendenz unübersehbar und sollte von vorneherein rechnerisch berücksichtigt werden. Durch das Künstlersozialversicherungsgesetz könnt ihr als selbstständige Künstler oder Publizisten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abseits von den üblichen Einrichtungen Schutz in der KSK finden. Die KSK ist also nichts anderes als die mögliche Extralösung für Künstler und Publizisten in Sachen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Hier geht es direkt zur Künstlersozialkasse. >> zurück zu Allgemeinwissen << |
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